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Zeitungsberichte
Zeitung vom 05. November 1999 (Auszug). Strenge
gesetzliche Auflagen Um auch andere, nicht blinde Behinderte beschäftigen
zu können, gründete Jürgen Röser 1995 mit drei weiteren
Teilhabern den "Vertrieb durch Behinderte" (VdB oHG), der sich ebenfalls in der
Hellerstraße befindet. Die Produktpalette des Vertriebs kann frei
gewählt werden, da nicht so strenge gesetzliche Auflagen wie bei der
Blindenwerkstätte bestehen. Der VdB kauft Handelswaren, z. B.
Papierwaren und Reinigungstextilien, diese werden sortiert, gezählt,
verpackt und versandt. Nicht behinderte Außendienstmitarbeiter vertreiben
die Ware, Abnehmer finden sich in ganz Deutschland. Im Büro des Vdb
herrscht eine lockere Atmosphäre: Es vergeht kaum eine Minute, in der
nicht herzhaft gelacht wird. Bürogehilfin Andrea Simon, die seit Jahren an
den Rollstuhl gefesselt ist, sorgt dafür dass die Auftrags- und
Rechnungsabwick reibungslos verläuft. Die Buchung übernimmt die
29-jährige Kerstin Schäl (links im
Bild), die ohne Beine zur Welt kam, ihr Arme enden als Oberarme.
"Dysmelie nennt sich diese Missbildung in der Fachsprache". |